Firmentreue

Wenn Mitarbeiter in schlechten Zeiten Opfer bringen, dürfen sie - und nur sie - in guten belohnt werden. 14 Angestellte einer 300 Mitarbeiter zählenden Firma, die kein Sanierungsopfer in Form von Urlaubsverzicht und Kürzung des Urlaubsgelds leisten wollten, hatten gegen ihre Firma geklagt, als diese nach überstandener Krise das Gehalt nur jener Mitarbeiter erhöhte, die zuvor eine Verschlechterung ihrer Arbeitsbedingungen akzeptiert hatten.

Das BAG entschied: Die vorgenommene Differenzierung ist sachlich gerechtfertigt und verstößt nicht gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz (BAG, 5 AZR 486/08).

Unverständnis und bisweilen Unverschämtheiten werden Top-Managern ja gerne nachgesagt. Dieser Fall zeigt: Jenseits der Chefetagen sind solche »Qualitäten« auch gelernt. Denn der Arbeitgeber hätte den 14 klagenden Angestellten sogar die Lohnerhöhung zugestanden, wenn sie den nunmehr reduzierten Urlaub und das niedrigere Urlaubsgeld akzeptiert hätten. Haben Sie aber nicht. Und stehen jetzt mit leeren Händen da.

Artikel empfehlen Artikel drucken